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Immobilien in Ungarn

KAUFABLAUF BEI IMMOBILIENKÄUFEN
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Kaufabwicklung

Der Erwerb einer Immobilie in Ungarn gestaltet sich relativ einfach. Der Kaufvertrag wird in der Regel immer bei einem Rechtsanwalt oder Notar abgeschlossen.

Zwar kann man als Ausländer in Ungarn fast jede Immobilie erwerben, es gibt jedoch einige Einschränkungen. So dürfen beispielsweise -mit einigen Ausnahmen- keine landwirtschaftliche Nutzflächen, Gewässer oder in Naturschutzgebieten liegende Immobilien durch Ausländer gekauft werden.

Hat der Käufer eine passende Immobilie ausgewählt und man ist sich über den Kaufpreis einig, so prüft der Rechtsanwalt zuerst an Hand eines aktuellen Grundbuchauszuges, der nicht älter als 30 Tage sein darf, die Eigentumsverhältnisse.

Jeder Kaufvertrag für eine Immobilie muss dabei folgende Daten beinhalten: Personalien der Käufer und Verkäufer, genaue Bezeichnung der Immobilie sowie ggf. die Größe des Grundstückes, den Kaufpreis sowie das Datum der Übergabe der Immobilie an den Verkäufer. Der Käufer sollte dabei auch auf eine deutsche Übersetzung des Kaufvertrages achten.

Ein Rechtsanwalt reicht den von den Käufern und den Verkäufern unterschriebenen Kaufvertrag zusammen mit dem Grundbuchauszug und weiteren benötigten Dokumenten (beglaubigten Kopie der Reisepässe oder Personalausweise) beim zuständigen Amt der jeweiligen Komitatsverwaltung ein. Die Behörde prüft nocheinmal die Rechtmäßigkeit des Kaufvertrages. Dies dauert etwa 4 – 6 Wochen.

Nach der Prüfung und Genehmigung ist der Vertrag rechtskräftig. Danach erfolgt umgehend die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch, was ebenfalls von dem Rechtsanwalt veranlasst werden kann.



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